Was ist Neu im Trialsport 2014

Bald beginnt die Trialsport-Saison wieder und die Baden-Württembergische Jugendtrial Meisterschaft startet mit dem ersten der 15 Wertungsläufe am 26.04.2014 in Frickenhausen. Zur perfekten Vorbereitung hier nochmals zusammengefasst einige wichtige Hinweise der Veranstalter:

Helm nach ECE-Norm - Nachweispflicht liegt beim Fahrer
Die Grundausschreibung für Trial im Clubsport schreibt deutschlandweit einen Helm nach ECE-Norm vor. Die Veranstalter sind verpflichtet die Einhaltung dieser Vorschrift bei ihren Veranstaltung sicherzustellen. Aus diesem Grund werden bei der Technischen Abnahme die Helme der Fahrer abgenommen. Die Veranstalter der Baden-Württembergischen Jugend-Trial-Meisterschaft möchten nochmals alle Fahrer vor Saisonbeginn darauf hinweisen, dass zur Überprüfung der Helme die Lesbarkeit des ECE-Aufnäher im Helm unbedingt erforderlich ist! Helme mit nicht leserlichen Aufnäher werden nicht zum Wettbewerb zugelassen. Alle Fahrer werden gebeten ihre Helme vor der ersten Veranstaltung dahingehend zu überprüfen.

Abreiß-Killschalter ist Pflicht!
Seit 2013 sind für alle eingesetzten Maschinen bei ADAC Jugend- und Lizenzpflichtigen Veranstaltungen der Abreiß-Killschalter Pflicht. Nachzulesen unter   http://dmsb.de/downloads/490/Technik_Trial_2013_online.doc.pdf
. Es wird dringend empfohlen alle Maschinen bis zur ersten Trialveranstaltung entsprechend auszurüsten, da ohne einen Zündunterbrecher eine Zulassung zum Start nicht möglich ist.

Hubraumbegrenzung für 18-jährige Fahrer in der Erwachsenenklasse
Gemäß der   Motorrad-Trial-Grundausschreibung gilt für Fahrer des Jahrgangs 1996 die Hubraumbegrenzung von 125 ccm sowohl in der Jugend- als auch in der Erwachsenen-Klasse. Es handelt sich hier um eine Jahrgangsregelung! Somit können auch Fahrer, die bereits das 18. Lebensjahr vollendet haben nicht von dieser Regelung ausgenommen werden. Ausnahme - Die Klassen 1 und 2. Diese sind hubraumoffen ausgeschrieben und Teilnehmer, die in diesen Klassen starten, unterliegen keiner Altersbegrenzung.

Technische Bestimmungen: Vorderer Kotflügel ist Pflicht
Alle eingesetzten Motorräder müssen während der gesamten Trial-Veranstaltung den Bestimmungen gem. DMSB Motorrad Handbuch Teil 3 für Trial entsprechen. Darin ist definiert, dass die Motorräder mit Kotflügeln ausgerüstet sein müssen. Wird der Kotflügel während einer Veranstaltung entfernt, entspricht das Motorrad nicht mehr dem Technischen Reglement und dem Fahrer droht ein Wertungsausschluss. Lediglich eine Erhöhung des Kotflügels ist erlaubt.

Kettenradschutz wird empfohlen!
Es ist schon oft über den Sinn und Zweck von vollständigen Abdeckungen für Bremsen bzw. Kettenrädern diskutiert worden. Es mußten erst einige spektakuläre Unfälle passieren um den vollständigen Bremsscheibenschutz vorzuschreiben.
 Allerdings bietet auch das Kettenrad ähnliche Gefahren, speziell für die Finger, bzw. die Hand. Wer kann schon genau sagen wo man mit den Händen nach einem Sturz landet! Gewiß, der Eingreifschutz (oft auch als Finne bezeichnet) bietet bereits einige Sicherheit, aber man kann bei einem Sturz genauso leicht ins Kettenrad greifen. Die resultierenden Verletzungen sind sehr unangenehm bis hin zum Verlust von Gliedmaßen. Dabei ist der Schutz ganz simpel, entweder man kauft sich eine professionelle Kettenradabdeckung, oder man schneidet sich selbst ein rundes Stück Plastik aus und befestigt es sicher am Kettenrad.