Ab 2014 schreibt das DMSB Motorsport Handbuch Teil 3 für Trial vor, dass das hintere Kettenrad auf der Außenseite vollständig mit einer stabilen Kunststoffabdeckung versehen sein muss. Dies gilt ebenfalls für Clubsportveranstaltungen und ist somit bei allen Wertungsläufen zur Baden-Württembergischen Jugendtrialmeisterschaft zu beachten.
Trial: Kunststoffabdeckung Kettenrad Pflicht !
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