Trainingsregeln
Allgemeine Regeln für Trial und Enduro:
- Das Trainieren ist nur mit einem Trainingsausweis sowie einem gültigen Haftungsverzicht erlaubt.
- Um einen Trainingsausweis erneut zu erhalten bzw. zu behalten ist die Teilnahme an Arbeitsdiensten und der Unterstützung bei Veranstaltungen notwendig. Die Anzahl ausgegebener Trainingsausweise ist begrenzt. Über die Vergabe entscheidet ein Gremium.
- Der Trainingsausweis ist nicht auf andere Personen übertragbar.
- Das Trainieren an Veranstaltungstagen und während Arbeitsdiensten ist untersagt.
- Der Trainingsausweis muss jedes Jahr neu beantragt werden.
- Gesperrte Bereiche des Geländes dürfen nicht befahren werden.
- Das Gelände ist sauber zu halten. Abfälle sind selbst zu entsorgen.
- Im Fahrerlager und der Zufahrt zur Trainingsstrecke ist Schrittgeschwindigkeit einzuhalten.
- Bitte meldet der Vorstandschaft Personen, die ohne Trainingsausweis auf dem Gelände fahren.
- Bei Nichteinhaltung dieser Bestimmungen, unkameradschaftlichem Verhalten oder Unsportlichkeit gegenüber Clubmitgliedern kann der Trainingsausweis entzogen werden.
Zusätzliche Regeln für Enduro:
- Das Trainieren ist von April bis Oktober erlaubt, soweit über die Streckenampel auf der MSC-Homepage das Training freigegeben ist (es ist kein Training bei nasser Strecke möglich).
- Bei zu vielen Fahrern gleichzeitig auf der Trainingsstrecke kann eine Limitierung erfolgen.
- Das Trainieren ist nur mit Motorrädern möglich, die folgende Richtlinien erfüllen:
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder Teil 2 oder COC-Papier ist vorhanden und kann der Streckenaufsicht/Ausschussmitgliedern vorgelegt werden. (Das Fahrzeug ist zugelassen oder könnte zugelassen werden.)
- Eine Lampenmaske ist montiert.
- Das Fahrzeug hat eine Lautstärke von max. 94 dB(A). Erscheint ein Motorrad im Fahrbetrieb subjektiv zu laut, so wird dieses vom Training ausgeschlossen.
Arbeitsdienste für Trial und Enduro
- Es ist notwendig mindestens an einem Tag beim Enduro-Rennen und einen Tag bei einer weiteren Veranstaltung ganztägig zu helfen (zum Beispiel Trial, Sommerferienprogramm, Oldtimer-Ausfahrt).
- Außerhalb dieser 2 Veranstaltungstage wird pro geleisteter Arbeitsstunde ein Stempel in den Trainingsausweis eingetragen. Am Ende des Jahres werden mind. 25 Stempel (+ 2 Stempel für Veranstaltungstage) in jedem Trainingsausweis erwartet. Ein Übertrag in das Folgejahr erfolgt nicht. Die Arbeitsstunden müssen vom Trainingsausweisinhaber selbst erbracht werden.
- Die Arbeitsdienstregeln gelten für alle Mitglieder die einen Trainingsausweis besitzen. Bei Jugendlichen unter 14 Jahren können die Arbeitsdienste jedoch von Angehörigen durchgeführt werden.